Einspeisevergütung
Mit der Einspeisevergütung erhalten Sie Geld für Solarstrom, den Ihre Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz abgibt. Für viele Hausbesitzer ergänzt diese Zahlung die Ersparnis durch selbst verbrauchten Strom. Zuständig für die gesetzliche Vergütung ist der örtliche Netzbetreiber. Ihr Stromlieferant versorgt Sie dagegen mit der Energie, die Sie zusätzlich aus dem Netz benötigen. [1]
Veröffentlicht am · Mit KI erstelltWie hoch Ihre Einnahmen ausfallen, hängt unter anderem vom Inbetriebnahmedatum, der Anlagenleistung und der eingespeisten Strommenge ab. Wer eine Anlage plant, sollte deshalb Einspeiseerlöse, Eigenverbrauch und sämtliche Kosten gemeinsam betrachten.
Einspeisevergütung 2026: Welche Sätze gelten?
Für neue Dachanlagen bis einschließlich 10 Kilowatt installierter Leistung gelten bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 folgende Vergütungssätze:
- Überschusseinspeisung: 7,70 Cent je Kilowattstunde.
- Volleinspeisung: 12,22 Cent je Kilowattstunde.
Für größere Anlagen gelten abgestufte Werte. Entscheidend ist die Inbetriebnahme, nicht der Tag der Bestellung. Bei früher in Betrieb genommenen Anlagen sind die damals maßgeblichen Sätze zu prüfen. [2]
Wie lange erhalten Sie die Vergütung?
Für eine nach den geltenden Regeln geförderte neue Dachanlage läuft der Anspruch grundsätzlich über 20 Jahre zuzüglich des verbleibenden Inbetriebnahmejahres. Gesetzliche Ausnahmen müssen dabei berücksichtigt werden. [3]
Die lange Laufzeit bedeutet insbesondere nicht, dass jede eingespeiste Kilowattstunde unter allen Umständen bezahlt wird. Bei neuen Anlagen kann die Förderung während negativer Börsenstrompreise entfallen. Anlagen unter 100 Kilowatt sind davon zunächst ausgenommen, bis das Kalenderjahr endet, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wurde. [4]
Für betroffene Ausfallzeiten sieht das EEG eine berechnete Verlängerung des Vergütungszeitraums vor. Diese ersetzt jedoch keine laufenden Einnahmen während der betreffenden Zeiträume. [5]
Einspeisevergütung bei PV: Selbst verbrauchen oder vollständig einspeisen?
Bei der Überschusseinspeisung nutzen Sie einen Teil Ihres Solarstroms im eigenen Haushalt. Was gerade nicht benötigt oder gespeichert wird, fließt ins öffentliche Netz.
Bei der Volleinspeisung wird der erzeugte Strom grundsätzlich vollständig eingespeist. Ihren Haushaltsstrom beziehen Sie separat. Für diese Betriebsweise gelten höhere Vergütungssätze und besondere Mitteilungspflichten gegenüber dem Netzbetreiber. [1] [6]
Welche Variante wirtschaftlicher ist, zeigt erst eine Rechnung für Ihr Gebäude. Ein hoher Vergütungssatz allein reicht für diese Entscheidung nicht aus.
Rechenbeispiel: Was bringen Eigenverbrauch und Einspeisung?
Angenommen, eine Dachanlage mit 8 kWp erzeugt jährlich 8.000 kWh. Davon verbrauchen Sie 3.000 kWh selbst und speisen 5.000 kWh ein. Der angenommene Arbeitspreis Ihres Stromtarifs beträgt 30 Cent je kWh.
Für dieses vereinfachte Beispiel wird unterstellt, dass sämtliche eingespeisten Kilowattstunden mit 7,70 Cent vergütet werden:
| Bestandteil | Berechnung | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Vermiedene Strombezugskosten | 3.000 kWh × 0,30 Euro | 900 Euro |
| Einspeisevergütung | 5.000 kWh × 0,077 Euro | 385 Euro |
| Summe vor Anlagenkosten | 900 Euro + 385 Euro | 1.285 Euro |
Die Zahlen sind Rechenannahmen und keine Ertragsprognose. Die 1.285 Euro sind auch kein Gewinn: Anschaffung, Finanzierung, Wartung und mögliche Reparaturen müssen noch berücksichtigt werden. Der Grundpreis Ihres Stromtarifs bleibt beim Eigenverbrauch grundsätzlich bestehen.
Für Ihre eigene Rechnung ersetzen Sie die Annahmen durch die Ertragsprognose Ihres Fachbetriebs, Ihren tatsächlichen Strompreis und einen realistischen Eigenverbrauch.
Ein Batteriespeicher kann den nutzbaren Eigenverbrauch erhöhen. Ob sich seine Anschaffung rechnet, hängt jedoch zusätzlich von Preis, Speicherverlusten, Lebensdauer und Nutzung ab. Vergleichen Sie deshalb Angebote mit und ohne Speicher getrennt.
Welche Schritte sind für die Auszahlung wichtig?
Klären Sie Netzanschluss, Messung und gewünschte Vergütungsform frühzeitig mit Fachbetrieb und Netzbetreiber. Registrieren Sie die Anlage fristgerecht im Marktstammdatenregister und übermitteln Sie die erforderlichen Angaben.
Dazu gehören insbesondere Inbetriebnahmedaten, Anlagenleistung, Zählerdaten und Bankverbindung. Fehlende Unterlagen können die Auszahlung verzögern. Der Netzbetreiber zahlt grundsätzlich Abschläge und erstellt anschließend eine Abrechnung anhand der tatsächlich eingespeisten Strommenge. [1]
Bewahren Sie Inbetriebnahmeprotokoll, Registrierungsbestätigung und Abrechnungen gemeinsam auf. So können Sie später nachvollziehen, welcher Vergütungssatz angesetzt wurde und ob die abgerechnete Einspeisemenge zu Ihren Zählerständen passt.
Einspeisevergütung 2027: Welche Änderungen sind geplant?
Für neue Anlagen ab 2027 wird eine grundlegende Reform der Förderung beraten. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem das Ende der bisherigen festen Einspeisevergütung für Neuanlagen und eine stärkere Direktvermarktung vor. Für kleine Solaranlagen sind Übergangsregelungen vorgesehen.
Diese Vorschläge sind zum hier genannten Stand noch keine endgültig beschlossenen Vergütungssätze. Der Bundestag hat den Entwurf im September 2026 erstmals beraten; Anfang Oktober folgte eine öffentliche Anhörung. [7]
Bei der Direktvermarktung wird der eingespeiste Strom über einen Vermarktungsdienstleister verkauft. Damit werden neben möglichen Erlösen auch Vertragsbedingungen und Vermarktungskosten relevant. [1]
Wenn Sie eine Inbetriebnahme 2027 planen, lassen Sie sich erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage die Wirtschaftlichkeitsrechnung Ihres Angebots beruht. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Vergütungssätze ist derzeit keine verlässliche Planungsgrundlage.
Sinnvoll sind mehrere Szenarien mit unterschiedlichen Einspeiseerlösen. So erkennen Sie, wie stark die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage von der künftigen Förderung abhängt.
Einspeisevergütung als Tabelle: Aktuelle Sätze für Dachanlagen
Die folgende Tabelle zeigt die feste Einspeisevergütung für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026. Alle Angaben erfolgen in Cent je eingespeister Kilowattstunde.
| Anteil der installierten Leistung | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Bis einschließlich 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Über 10 bis einschließlich 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Über 40 bis einschließlich 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Quelle: Bundesnetzagentur. Die Werte gelten für die feste Einspeisevergütung, nicht für die gesondert veröffentlichten anzulegenden Werte der Marktprämie. [2]
Die Leistungsstufen werden anteilig berücksichtigt. Eine Anlage mit 15 kWp fällt deshalb nicht vollständig in die zweite Stufe. Für die Berechnung werden 10 kWp mit dem ersten und 5 kWp mit dem zweiten Satz gewichtet. [8]
Bei Überschusseinspeisung ergibt sich im genannten Zeitraum:
(10 × 7,70 + 5 × 6,66) ÷ 15 = rund 7,35 Cent je kWh.
Beachten Sie außerdem den Unterschied der Einheiten: kWp bezeichnet die Nennleistung der Solarmodule unter festgelegten Prüfbedingungen. kWh beschreibt die erzeugte, verbrauchte oder eingespeiste Energiemenge. Bezahlt wird die vergütungsfähige Einspeisung in kWh.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Ist Solarstrom vom eigenen Dach überhaupt noch rentabel?
Ja, eine Photovoltaikanlage kann sich weiterhin rechnen. Entscheidend sind Anschaffungskosten, Ertrag, Eigenverbrauch, laufende Kosten und Einspeiseerlöse. Lassen Sie diese Größen für Ihr Gebäude berechnen. Eine belastbare Kalkulation berücksichtigt auch mögliche Reparaturen und bewertet einen zusätzlichen Speicher gesondert.
Ist die Einspeisevergütung steuerpflichtig?
Für viele private Dachanlagen ist die Einspeisevergütung einkommensteuerfrei. Für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurden, gelten grundsätzlich höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sowie insgesamt 100 kWp pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.
Die Umsatzsteuer ist getrennt zu betrachten. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung unterliegen die entsprechenden Einnahmen nicht der Umsatzsteuer. Der Nullsteuersatz beim Kauf einer begünstigten PV-Anlage bedeutet hingegen nicht automatisch, dass auch der Stromverkauf steuerfrei ist. Bei älteren Anlagen oder weiteren unternehmerischen Tätigkeiten empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Prüfung. [9]
Wie viel Strom produziert eine 5 kWp Photovoltaikanlage am Tag im Winter?
Aus 5 kWp Anlagenleistung allein lässt sich kein verlässlicher Tagesertrag ableiten. Standort, Ausrichtung, Dachneigung und Wetter beeinflussen die Produktion. Das kostenlose PVGIS-Werkzeug der EU-Kommission liefert standortbezogene Monatswerte und durchschnittliche Tageserträge. Einzelne Wintertage können davon erheblich abweichen. [10]
Quellen und weitere Informationen
Recherchestand: 20. Oktober 2026. Die Rechenbeispiele beruhen auf ausdrücklich angenommenen Werten und sind keine individuellen Ertragsprognosen oder Tarifangebote. Der Ausblick auf 2027 beschreibt das zum Recherchestand laufende Gesetzgebungsverfahren.
- [1] Bundesnetzagentur: Nutzung, Förderung, Auszahlung und Direktvermarktung von Solarstrom
- [2] Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026
- [3] § 25 EEG: Beginn, Dauer und Beendigung des Zahlungsanspruchs
- [4] § 51 EEG: Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
- [5] § 51a EEG: Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen
- [6] § 48 EEG: Solaranlagen und Voraussetzungen der Volleinspeisung
- [7] Deutscher Bundestag: Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027; erste Lesung und öffentliche Anhörung zur geplanten Reform
- [8] § 23c EEG: Anteilige Berechnung nach Leistungsstufen
- [9] Finanzverwaltung NRW: Einkommensteuerbefreiung und Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen
- [10] EU-Kommission, Joint Research Centre: PVGIS für standortbezogene Ertragsberechnungen
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