Stromvertrag kündigen
Sie möchten Ihren Stromvertrag kündigen, weil Sie umziehen, Ihr Anbieter die Preise erhöht oder ein günstigerer Stromtarif verfügbar ist?
Veröffentlicht am · Mit KI erstelltEntscheidend sind Vertragsart, Kündigungsfrist und der rechtzeitige Zugang Ihrer Kündigung. In der Grundversorgung reichen zwei Wochen Vorlauf. Bei einem Sondervertrag müssen Sie die vereinbarte Laufzeit beachten, sofern kein Sonderkündigungsrecht besteht.
Hier erfahren Sie, welcher Weg zu Ihrer Situation passt. Eine kopierbare Vorlage und drei PDF-Muster helfen Ihnen bei der Umsetzung. Die Informationen beziehen sich auf private Stromkunden in Deutschland.
Stromvertrag kündigen bei Umzug: Was gilt für Ihre Wohnung?
Ein Auszug beendet Ihren Stromvertrag nicht automatisch. Informieren Sie Ihren Anbieter frühzeitig, damit keine ungeklärten Verträge und zusätzlichen Kosten zurückbleiben.
In der Grundversorgung können Sie mit zwei Wochen Frist kündigen. Bei einem Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung steht Haushaltskunden wegen eines Wohnsitzwechsels grundsätzlich eine Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist zu. Sie kann zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt wirken.
Die Ausnahme: Bietet Ihr Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Zugang Ihrer Kündigung in Textform die Fortsetzung am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen an und kann er dort liefern, besteht dieses gesetzliche Sonderkündigungsrecht nicht. Seine bloße Lieferfähigkeit allein genügt für diese Ausnahme nicht.
Geben Sie in der Umzugskündigung Ihre neue Adresse oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle an. Ergänzen Sie Kundennummer, bisherige Lieferadresse und Auszugsdatum. Die Zählernummer erleichtert die Zuordnung. [1]
Zählerstand festhalten und neue Versorgung organisieren
Fotografieren Sie bei der Übergabe Zählernummer und Zählerstand und dokumentieren Sie das Datum. Übermitteln Sie die Angaben Ihrem bisherigen Anbieter. Bei getrennten Verträgen für Haushaltsstrom und Wärmepumpe prüfen Sie beide Lieferstellen einzeln.
Schließen Sie den neuen Stromvertrag möglichst vor der ersten Stromentnahme in der neuen Wohnung ab. Ein rückwirkender Wechsel zum Wunschlieferanten ist nicht möglich. Ohne vorherigen Vertrag entsteht bei Stromentnahme in der Regel zunächst Grundversorgung. Auch ein bestehender Gasvertrag muss beim Umzug gesondert berücksichtigt werden. [2]
Stromvertrag kündigen: Welche Frist müssen Sie einhalten?
Die Kündigungsfrist steht in Ihren Vertragsunterlagen und üblicherweise auf der Jahresrechnung. Prüfen Sie zunächst, ob Sie tatsächlich Grundversorgung beziehen: Auch Stadtwerke bieten Sondertarife mit eigener Laufzeit an.
| Vertragssituation | Welche Regel gilt? |
|---|---|
| Grundversorgung | Jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar. |
| Verbrauchervertrag ab 1. März 2022 mit AGB | Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre; Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit höchstens ein Monat. |
| Derselbe Vertrag nach stillschweigender Verlängerung | Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit; anschließend jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. |
| Vertrag vor dem 1. März 2022 | Ältere Regeln können gelten, darunter vereinbarte Kündigungsfristen bis drei Monate und Verlängerungen bis zu einem Jahr. |
Grundlagen sind § 20 StromGVV, § 309 Nr. 9 BGB und die Übergangsregelung für ältere Verträge. [3] [4] [5]
Ein Monat bedeutet nicht automatisch vier Wochen. Außerdem sind nicht alle Verträge schon während der Erstlaufzeit monatlich kündbar. Wenn Sie den genauen Termin nicht sicher bestimmen können, kündigen Sie „zum nächstmöglichen zulässigen Termin“ und lassen sich das Vertragsende bestätigen.
Selbst kündigen oder den Wechsel übernehmen lassen?
Bei einem regulären Anbieterwechsel kann der neue Stromanbieter mit Ihrer Vollmacht die Kündigung übernehmen. Bei einer nahen Frist oder Sonderkündigung sollten Sie selbst rechtzeitig kündigen und dem neuen Anbieter das bestätigte Enddatum mitteilen.
Der technische Stromlieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen verkürzt keine vertragliche Kündigungsfrist. Planen Sie den Wechsel deshalb rechtzeitig. Kündigung und Anbieterwechsel verursachen für Haushaltskunden keine gesonderten Wechselgebühren; offene Verbrauchskosten bleiben selbstverständlich zu bezahlen. [2]
Stromvertrag kündigen trotz Laufzeit: Wann geht das?
Ein günstigeres Vergleichsangebot allein berechtigt nicht zum vorzeitigen Ausstieg. Möglich ist dieser insbesondere bei einem wirksamen Sonderkündigungsrecht, einem vereinbarten zusätzlichen Kündigungsrecht oder einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Erhöht Ihr Stromanbieter einseitig die Preise, können Sie grundsätzlich zum Zeitpunkt der Änderung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist kündigen. Ihre Erklärung muss vor Wirksamwerden der Preiserhöhung beim Anbieter eingehen. Nennen Sie ausdrücklich die Preisänderung als Grund.
Beispiel: Die höheren Preise gelten ab dem 1. Januar 2027. Ihre Sonderkündigung muss vorher zugehen; die Belieferung zum alten Preis endet bei wirksamer Kündigung mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
Prüfen Sie trotzdem das Schreiben und die Vertragsbedingungen: Gesetzliche Ausnahmen bestehen etwa bei der unveränderten Weitergabe einer Umsatzsteueränderung. Auch automatisch vereinbarte Preisanpassungen sind gesondert zu beurteilen. Bei einem Streit über das Kündigungsrecht hilft eine Verbraucherzentrale oder anwaltliche Beratung. [6]
Für mehr Planungssicherheit berücksichtigen wir bei Paschen-Energie auf Wunsch Tarife mit zweijähriger Preisgarantie. Entscheidend ist deren Umfang: Je nach Angebot können beispielsweise Steuern, Umlagen oder Netzentgelte ausgenommen sein. Eine Preisgarantie schützt nur die ausdrücklich erfassten Preisbestandteile und begrenzt nicht Ihren Verbrauch.
Neu abgeschlossen? Widerruf prüfen
Haben Sie den Vertrag gerade online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, kommt regelmäßig ein 14-tägiges Widerrufsrecht infrage. Der Fristbeginn hängt unter anderem von der ordnungsgemäßen Belehrung ab. Ein Widerruf ist etwas anderes als eine Kündigung zum Laufzeitende. [7]
Stromvertrag kündigen: Vorlage zum Kopieren und als PDF
Die folgende Vorlage eignet sich für eine ordentliche Kündigung. Ersetzen Sie die Platzhalter und senden Sie die Erklärung direkt an Ihren Stromanbieter. Bei mehreren Verträgen muss eindeutig erkennbar sein, welcher Vertrag beendet werden soll.
Absender: [Vorname Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse]
Empfänger: [Stromanbieter, Anschrift oder Kündigungs-E-Mail-Adresse]
Datum: [TT.MM.JJJJ]Betreff: Ordentliche Kündigung meines Stromliefervertrags
Kundennummer: [Nummer]
Vertragsnummer: [falls vorhanden]
Lieferadresse: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
Zählernummer oder Marktlokations-ID: [Angabe]Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben bezeichneten Stromliefervertrag ordentlich zum nächstmöglichen zulässigen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser Kündigung sowie das Vertragsende in Textform. Bitte erstellen Sie die Schlussrechnung zum Vertragsende. Den abschließenden Zählerstand teile ich Ihnen gesondert mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Kostenloser PDF-Download mit drei ausfüllbaren Mustern:
Ausfüllbare Kündigungsvorlagen herunterladen (PDF, 120 KB)
Das PDF enthält getrennte Muster für die reguläre Kündigung, eine Preiserhöhung und einen Umzug. Verwenden Sie nur die passende Variante. Die Wirksamkeit hängt insbesondere von Ihrem Vertrag, einem gegebenenfalls bestehenden Sonderkündigungsrecht und dem rechtzeitigen Zugang ab; ein Muster ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Eine E-Mail genügt bei heutigen Verbraucherverträgen regelmäßig; bei sehr alten Sonderverträgen prüfen Sie die vereinbarte Form. Nutzen Sie alternativ den Kündigungsbutton Ihres Anbieters, sofern vorhanden. Speichern Sie Erklärung und Eingangsbestätigung. Ein Eintrag im Ordner „Gesendet“ allein beweist den Zugang nicht.
Außerhalb der Grundversorgung muss der Lieferant Ihre Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang mit Vertragsende in Textform bestätigen. In der Grundversorgung gilt dies unverzüglich. Eine ansonsten wirksame Kündigung hängt jedoch nicht von der Bestätigung ab. [1] [3] [7]
Häufige Fragen zur Kündigung des Stromvertrags
Welches Datum zählt bei der Kündigung eines Stromvertrags?
Für die Einhaltung der Frist zählt der Zugang beim Anbieter, nicht das Absendedatum oder der Poststempel. Davon zu unterscheiden ist das Vertragsende: Bis dahin bleiben Ihre vertraglichen Pflichten grundsätzlich bestehen. [8]
Wann kündigt man zum 1. oder 31.?
Soll die neue Belieferung am 1. beginnen, formulieren Sie das gewünschte Ende eindeutig zum Ablauf des letzten Tages des Vormonats, beispielsweise „zum Ablauf des 31. Dezember 2026“. Die Kündigungsfrist muss trotzdem eingehalten werden; ein Monatsende ist nicht bei jedem Vertrag vorgeschrieben.
Wer muss bei Auszug Strom abmelden?
Verantwortlich ist grundsätzlich die Person, auf deren Namen der Stromvertrag läuft. Der Vermieter erledigt die Kündigung nicht automatisch. Melden Sie den Auszug Ihrem Anbieter und übermitteln Sie den Zählerstand; läuft die Stromversorgung über den Vermieter, klären Sie die Abwicklung mit ihm.
Quellen und weitere Informationen
Stand: 30. Oktober 2026. Die rechtlichen Hinweise beziehen sich auf private Stromkunden in Deutschland. Besondere Vertrags- und Fallkonstellationen können eine individuelle Prüfung erfordern.
- [1] § 41b EnWG: Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, Kündigungsbestätigung und Umzug
- [2] Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel, Fristen und neue Versorgung
- [3] § 20 StromGVV: Kündigung in der Grundversorgung
- [4] § 309 BGB: Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Form in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- [5] Art. 229 § 60 EGBGB: Übergangsregelung für ältere Verträge
- [6] § 41 EnWG: Vertragsänderungen und Sonderkündigungsrecht
- [7] Bundesnetzagentur: Kündigung, Widerruf und Zugang der Erklärung
- [8] § 130 BGB: Wirksamwerden einer Erklärung gegenüber Abwesenden
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Unser Anspruch ist blitzschnelle Beratung mit einer ersten Rückmeldung innerhalb weniger Minuten. Halten Sie Ihre letzte Stromrechnung und gegebenenfalls das Preiserhöhungsschreiben bereit. Gemeinsam prüfen wir Wechseltermin, Kosten und ein passendes Angebot mit der gewünschten Preisgarantie.
Wir berücksichtigen verfügbare Angebote ausgewählter Partneranbieter. Für Beratung und Vermittlung zahlen Sie kein Honorar; unsere Vergütung erfolgt durch Provisionen des vermittelten Versorgers. Die Energiekosten des gewählten Tarifs fallen gesondert an. Ihre Anfrage ist unverbindlich, ein Wechsel erfolgt erst nach Ihrer ausdrücklichen Beauftragung.
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